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Zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sind alle Steuerpflichtigen
berechtigt, die nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßige
Abschlüsse zu machen. Im Gegensatz zur doppelten Buchhaltung basiert die
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip - sie kennt keine
Rechnungsabgrenzungen oder Rückstellungen. |
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Die Buchhaltung ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die
Grundlage für eine effektive Kostenrechnung. Gerade für kleinere und mittlere
Unternehmen ist es besonders empfehlenswert, die Buchhaltung auszulagern -
durch einen Selbständigen Bilanzbuchhalter (SBB) kann der Betrieb schlank
gehalten, und eine kontinuierliche, exakte Überprüfung und Qualitätssicherung
damit garantiert werden. |
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Bei der derzeitigen Gesetzeslage ist die Personalverrechnung ein
beinahe undurchschaubares Gebiet mit zahlreichen Fragen des Arbeits-, Steuer-
und Sozialversicherungsrechts. Bei der Errechnung, Durchführung,
entsprechenden Kontrollen und der arbeitsrechtlichen Problematik ist ihnen
der SBB ein zuverlässiger und kompetenter Partner. |
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Innerhalb der Grenzen laut §125 BAO. Am Ende zählt immer das,
was unterm Strich bleibt - ob es sich nun um einen 3-Mann-Betrieb oder eine
Kapitalgesellschaft mit hunderten Mitarbeitern handelt. Bilanzerstellung ist
für den SBB Routine, er bringt die Zahlen in eine verständliche Form und kann
dadurch mit dem Unternehmer gemeinsam zukünftige Strategien erarbeiten. |
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Der SBB steht dem Unternehmer bei diesen Tätigkeiten ständig zur
Seite und unterstützt ihn bei der Auswahl geeigneter Kostenrechnungssysteme,
einschließlich der Deckungsbeitrags- und Plankostenrechnung. Der SBB schafft
dadurch ein wichtiges Planungs- und Kontrollinstrument, womit er den Erfolg
des Unternehmers präzise steuern kann. |
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Beratung in folgenden Bereichen: |
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